Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der Fleischglück UG (haftungsbeschränkt), Corneliusstraße 28, 80469 München („Fleischglück”).
Präambel
Unternehmen, die Fleisch verarbeiten und vertreiben sowie Restaurants haben die Möglichkeit, Kunden von Fleischglück zu werden. Sie können dort – abhängig von der Art der des gewählten Pakets – verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden, wobei die Leistungsbeschreibung (für registrierte Benutzer sichtbar unter https://www.fleischglueck.de/account/store/add/) Bestandteil dieses Vertrages ist.
Für die Bereitstellung kostenloser Dienste für Nutzer, die eine Registrierung voraussetzen, gelten dagegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für registrierte Nutzer. Diese können unter https://www.fleischglueck.de/agbnutzer abgerufen werden.
1. Geltungsbereich
(1) Der nachfolgende Vertrag regelt die Beziehung zwischen Fleischglück und den nachfolgend genannten Nutzungsberechtigten über derzeit und künftig angebotene Dienstleistungspakete (nachfolgend Premium-Pakete genannt) von Fleischglück. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzungsberechtigten sind unwirksam, auch wenn Fleischglück ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.
(2) Andere Angebote von Fleischglück sind nicht Gegenstand dieser AGB.
2. Nutzungsberechtigte
(1) Ein Premium-Paket können ausschließlich Unternehmen, die Fleisch verarbeiten und vertreiben sowie Restaurants bzw. entsprechende Berufsträger und durch solche Berufsträger unterhaltene Einrichtungen (nachfolgend Premium-Kunden genannt) buchen. Andere Personen oder Dienstleister sind von der Registrierung für ein Premium-Paket ausgeschlossen.
(2) Mit Ihrer Registrierung bei Fleischglück bestätigen die Premium-Kunden, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2 Absatz 1 anzugehören.
(3) Die Person, welche eine Metzgerei, Fleischvertrieb, Restaurant oder entsprechende Einrichtungen für eine Premiummitgliedschaft anmeldet, hat sich im Rahmen der Anmeldung als Ansprechpartner zu benennen.
(4) Der Ansprechpartner verpflichtet sich, eine Metzgerei, Restaurant oder entsprechende Einrichtung nur dann anzumelden, wenn
- die Metzgerei, Restaurant oder entsprechende Einrichtung dem Kreis nutzungsberechtigter Einrichtungen angehört,
- der Ansprechpartner selbst dem nutzungsberechtigten Personenkreis der Einrichtung angehört und
- der Ansprechpartner von der Leitung der Einrichtung zur Anmeldung ermächtigt wurde.
(5) Premium-Kunden bzw. deren Ansprechpartner verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten und dazu, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse. Die genannten Personen verpflichten sich auch, im Falle einer Änderung der Daten unverzüglich im Profil unter „Profil bearbeiten“ diese entsprechend zu bearbeiten. Fleischglück ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.
3. Vertragsschluss
Ein Premium-Paket kann online, schriftlich oder telefonisch gebucht werden. Der Premium-Kunde gibt im Fall einer Online-Buchung auf der Website www.fleischglück.de (oder einer anderen Seite von Fleischglück) ein Angebot zum Abschluss dieses Vertrages ab, indem er das Anmeldeformular für das jeweilige Premium-Paket ausfüllt, diese AGB und die Datenschutzhinweise akzeptiert und durch Anklicken von „Kostenpflichtig buchen“ an Fleischglück übermittelt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Fleischglück die Anmeldung bestätigt oder durch die Zurverfügungstellung der Dienstleistungen. Dies geschieht standardmäßig dadurch, dass Fleischglück dem Premium-Kunden nach Zahlungseingang die Zugangsdaten für die Premium-Mitgliedschaft übersendet und so den Vertragsschluss bestätigt.
4. Vertragsgegenstand Premium-Pakete
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist eine Premiummitgliedschaft bei Fleischglück. Der Umfang und die Kosten der Premiummitgliedschaft richten sich nach dem gewählten Premiumpaket.
(2) Der Umfang des gebuchten Pakets bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Die Leistungsbeschreibung zu den verschiedenen Premium-Paketen kann nach der Registrierung unter https://www.fleischglueck.de/account/store/add/ abgerufen werden. Die Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist Bestandteil dieses Vertrages.
(4) Das kostenlose Paket „Basis-Profil“ wird ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten von Fleischglück gewährt. Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter kostenloser Dienstleistungen besteht nicht.
5. Leistungsänderungen
(1) Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Premium-Pakete ist Fleischglück frei, solange der Umfang und der Inhalt des jeweiligen Paketes seinem Charakter nach erhalten bleibt.
(2) Über Abs. 2 hinaus behält sich Fleischglück vor, den Inhalt einzelner Premium-Pakete oder Optionen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus technischen Gründen, wie z.B. bei einer von Google geänderten Funktion seiner Suchmaschine, oder aus unternehmerischen Gründen, wie z.B. Wegfall einer Kooperation mit einem externen Kooperationspartner, erforderlich ist.
6. Preise, Zahlung und Tarifänderungen
(1) Fleischglück berechnet den Premium-Kunden kostenpflichtiger Premium-Pakete und kostenpflichtiger Optionen als Entgelt für die erbrachten Leistungen die beim Absenden des Vertragsangebotes mitgeteilten Preise. Dem Kunden stehen als Zahlungsmethoden eine Zahlung nach Rechnung oder die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Verfügung.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift entspricht der Zahlungsturnus der Vertragsdauer. Bei jährlich kündbaren Verträgen wird der Jahresbetrag am Anfang der Vertragslaufzeit einmalig abgebucht. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation („Pre-Notification“) zur Zahlung fällig und wird nach Ablauf dieser Frist eingezogen. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) von Fleischglück an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Frist für die Vorabinformation („Pre-Notification“) wird auf einen Tag (24 Stunden) verkürzt.
Wird bei einem Vertrag die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde jeweils der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, ist Fleischglück berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.
Widerruft der Kunde sein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat, ist Fleischglück berechtigt, dann den im Hinblick auf das gesamte Vertragsverhältnis noch ausstehenden Restbetrag umgehend in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist mit Zugang beim Premium-Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(3) Alle Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
(4) Gerät der Premium-Kunde mit der Zahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen von Fleischglück in Verzug, so hat Fleischglück das Recht, die Erfüllung fälliger Dienstleistungen gegenüber dem Premium-Kunden zu verweigern – insbesondere die bereitgestellten Informationen und die Verlinkung auf Websites des Premium-Kunden vorübergehend zu sperren – bis der Verzug beseitigt ist. Fleischglück wird dem Premium-Kunden in diesen Fällen die Sperrung mit regelmäßig 10 Werktagen umfassender Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs schriftlich ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von Fleischglück wegen Zahlungsverzugs des Premium-Kunden bleiben durch die Leistungsverweigerung unberührt.
(5) Fleischglück hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Premium-Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende die Kosten veränderten Gegebenheiten anzupassen (Tarifänderung). Will der Premium-Kunde den Vertrag nicht zum geänderten Tarif fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich auf den Zeitpunkt der Tarifänderung zu kündigen.
7. Verantwortungsbereich von Fleischglück; Leistungsstörungen
(1) Fleischglück bietet seine Dienstleistungen auf der Grundlage des derzeitigen Stands des Internets und der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet an. Dem Premium-Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Datenverkehrs im Internet von diesen Rahmenbedingungen und weiteren Umständen – z.B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen – abhängt, auf die Fleischglück keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.
(2) Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet, die gemäß Abs. 1 außerhalb des Verantwortungsbereichs von Fleischglück liegen, lassen den Vergütungsanspruch von Fleischglück unberührt. Führen solche Störungen dazu, dass Fleischglück dem Premium-Kunden die angebotenen Leistungen über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, so hat der Premium-Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche jeweils zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Rechte des Premium-Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Erbringt Fleischglück seine vertragsgemäßen Dienstleistungen in anderen als den in Abs. 2 genannten Fällen nicht oder nicht in vertragsgemäßer Beschaffenheit, so obliegt es dem Premium-Kunden, dies gegenüber Fleischglück schriftlich zu rügen. Erbringt Fleischglück seine Dienstleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Premium-Kunde das Recht, die laufenden Zahlungen für Dienstleistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem Fleischglück diese Dienstleistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Premium-Kunden das Recht zu, den Vertrag unter Einhaltung der Schriftform außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Premium-Kunde Fleischglück schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Dienstleistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 12.
(4) Führen dagegen Verstöße des Premium-Kunden gegen die nachfolgenden Pflichten und Verantwortungen oder sonstige Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten dazu, dass Fleischglück ihre Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, so kann der Premium-Kunde hieraus keine Rechte gegen Fleischglück herleiten; insbesondere bleibt der Vergütungsanspruch von Fleischglück unberührt.
8. Pflichten des Kunden
(1) Es liegt im Verantwortungsbereich des Premium-Kunden, die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, Telekommunikation, internes Netzwerk, eigene Website) für die Teilnahme im Internet bis zu dem bei Fleischglück bereitgestellten Angebot auf eigene Kosten zu schaffen und zu unterhalten. Diese Verantwortung bezieht sich auch auf eine eventuelle Verlinkung auf weiterführende Websites sowie Informationen, Bilder und Videos des Premium-Kunden.
(2) Es obliegt dem Premium-Kunden, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß zu gestalten und einzurichten, soweit im Rahmen des erweiterten Profils bei Fleischglück auf dieses verwiesen wird. Darüber hinaus ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass jeweiliges Berufs- und/oder Standesrecht eingehalten ist. Dies gilt auch für die Integration von grafischen Elementen wie Siegel und Zertifikate, welche Fleischglück für den Kunden bereitstellt.
(3) Der Premium-Kunde trägt dafür Sorge, dass die seiner Sphäre zugehörige IT-Infrastruktur angemessen durch professionelle Maßnahmen der IT-Sicherheit geschützt ist.
(4) Premium-Kunden verpflichten sich, ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren, es sei denn dies geschieht zur Betreuung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen von Fleischglück. Der Premium-Kunde hat gegenüber Fleischglück für das Verhalten Dritter, die Zugang zu den Nutzungsdaten haben, wie für sein eigenes Verhalten einzustehen.
(5) Unabhängig hiervon verpflichten sich Premium-Kunden, Fleischglück unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen bekannt wird, dass ihre Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. Fleischglück ist berechtigt, den Zugang zu den Dienstleistungen unter www.fleischglück.de zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Premium-Kunden werden hierüber informiert und erhalten neue Zugangsdaten zugeteilt, soweit sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben. Im Übrigen können die Zugangsdaten jederzeit unter „Profil bearbeiten“ in der Rubrik „Mein Profil“ geändert werden und dies sollte aus Sicherheitsgründen auch von Zeit zu Zeit geschehen.
(6) Premium-Kunden verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Sie tragen dafür Sorge, dass durch die Nutzung der Dienstleistungen der ordnungsgemäße Betrieb nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden. Premium-Kunden dürfen bei der Benutzung des Angebots unter www.Fleischglück.de daher insbesondere keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von Fleischglück speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme von Fleischglück oder von Dritten zu beeinträchtigen oder Rechte Dritter zu verletzen (z.B. Viren, Spam-E-Mails etc.). Premium-Kunden sind auch verpflichtet, eine übermäßige Belastung des Portals durch eine ungezielte oder unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.
(7) Die Nutzung einer Premium-Mitgliedschaft zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots ist verboten. Premium-Kunden haben ihnen bekannt werdende Informationen über andere Nutzer sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich zu behandeln.
(8) Um Datenverluste zu vermeiden, sind von sämtlichen Inhalten, die Premium-Kunden unter www.Fleischglück.de veröffentlichen bzw. zugänglich machen bzw. erhalten, jeweils Sicherungskopien auf dem eigenen Computersystem zu speichern.
9. Inhalte des Kunden
(1) Soweit Premium-Kunden Inhalte (z.B. Profilbilder) über die von Fleischglück angebotenen Dienstleistungen einstellen, erklären sie sich mit der Speicherung, der Veröffentlichung bzw. dem öffentlichen Zugänglichmachen ihrer Inhalte im Rahmen des Angebots unter www.fleischglück.de, in mobilen Angeboten (Apps) von Fleischglück oder bei Kooperationspartnern von Fleischglück einverstanden.
(2) Ein Anspruch auf Löschung der Inhalte durch Fleischglück besteht grundsätzlich nicht. Die Einwilligung nach Absatz 1 gilt zeitlich unbeschränkt, soweit Premium-Kunden Fleischglück keine Umstände gegenüber nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit eines Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender beruflicher Nachteile). Im Übrigen können von den Premium-Kunden eingestellte Inhalte teilweise auch von diesen selbst gelöscht oder geändert werden (etwa die Daten des erweiterten Profils).
10. Verantwortung des Kunden
(1) Innerhalb von und über die von Fleischglück angebotenen Dienstleistungen können Premium-Kunden Inhalte veröffentlichen und anderen zugänglich machen (z. B. erweiterte Profilinformationen). Die Verantwortlichkeit für solche von Premium-Kunden veröffentlichten und verbreiteten Inhalte liegt ausschließlich bei diesen. Premium-Kunden verpflichten sich bei der Nutzung der Dienstleistungen nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Premium-Kunden stellen insbesondere sicher, dass die von ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von ihnen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Inhalten (etwa Texten), wenn Premium-Kunden hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Zudem stellen Premium-Kunden sicher, dass sie insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Inhalte veröffentlichen oder zugänglich machen, wie etwa Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.
(2) Über die Dienstleistungen können Premium-Kunden fremde Inhalte verlinken. Die Links dürfen hierbei nicht auf Inhalte Bezug nehmen, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen; Absatz 1 findet entsprechende Anwendung. Premium-Kunden prüfen dazu sorgfältig Inhalte, auf die durch externe Links unmittelbar verwiesen wird, und auch nachfolgende Inhalte, soweit die unmittelbar verlinkten Inhalte den Verdacht begründen, dass nachfolgende Inhalte gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen könnten.
(3) Sofern Premium-Kunden auch Angaben zu und über Dritte machen wollen, zum Beispiel ihr Unternehmens-Team, haben sie sicherzustellen, dass die Betroffenen mit der entsprechenden Veröffentlichung der Angaben einverstanden sind und insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligung und eine Einwilligung zur Verwendung von Fotos, welche diese Personen abbilden, erteilen. Fleischglück ist jederzeit berechtigt, hierüber entsprechende Nachweise zu verlangen.
11. Folgen von Pflichtverstößen / Freistellungsanspruch
(1) Bei Verstößen gegen die in den Ziffern 2, 8 und 10 genannten Pflichten ist Fleischglück – abhängig vom erfolgten Verstoß – berechtigt, den Zugang des Premium-Kunden zu www.fleischglück.de zu sperren, Inhalte auf den Fleischglück-Servern zu sperren oder zu löschen, Accounts zu deaktivieren oder im Falle offensichtlich missbräuchlicher Anmeldung oder Nutzung unmittelbar zu löschen, sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit der jeweils verantwortliche Premium-Kunde die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses in diesen Fällen bestimmt sich nach Ziffer 16.
(2) Als verantwortliches Mitglied verpflichten Sie sich, Fleischglück von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen Fleischglück im Zusammenhang mit Verstößen gegen Ziffer 2 Abs. 4 – Abs. 5, Ziffer 8 und Ziffer 10 geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie sind außerdem verpflichtet, Fleischglück bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte von Fleischglück bleiben unberührt.
12. Haftung
(1) Die Haftung von Fleischglück wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, für durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden – vorbehaltlich Absatz 2 – wie folgt beschränkt:
- Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet Fleischglück der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf;
- Fleischglück haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
(3) Soweit Fleischglück nach Abs. 1 und 2 für Datenverluste haftet, ist diese Haftung – außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – auf den Verlust solcher Daten beschränkt, die der Premium-Kunde in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit vertretbarem Aufwand reproduzieren kann. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt stets zulässig. Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Obliegenheit zur Sicherung von Daten nach Ziffer 8 Absatz 8 hingewiesen.
13. Rechte von Fleischglück und von Premium-Kunden
(1) Die Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) für veröffentlichte, von Fleischglück bzw. ihren Mitarbeitern selbst erstellte bzw. auf www.fleischglück.de oder in die mobilen Angebote (Apps) von Fleischglück selbst eingestellte Objekte oder im Eigentum von Fleischglück befindlichen Inhalten bleibt allein bei Fleischglück. Eine Vervielfältigung und/oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von Fleischglück nicht gestattet. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte und Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Fleischglück nicht gestattet.
(2) Die von Premium-Kunden unter www.fleischglück.de eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung solcher Inhalte (z.B. Profilbilder) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben durch andere Premium-Kunden ist insoweit ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Premium-Kunden nicht gestattet.
14. Geheimhaltung
(1) Die Premium-Kunden und Fleischglück verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweils Anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse nicht selbst zu verwerten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(2) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren Mitarbeitern und /oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, die in die Vertragsausführung eingeschaltet werden, zu vereinbaren.
15. Datenschutz
Die Regelungen zum Datenschutz ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, welche hier abgerufen werden können.
16. Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Premium-Kunde oder Fleischglück jeweils vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag mit einem Premium-Kunden endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Mitglieds-Accounts nach Ziffer 11 Absatz 2.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
- ein Verstoß gegen die Pflichten des Premium-Kunden nach den Ziffern 2, 8 und 10 oder die Manipulation von Bewertungen, wie etwa die Abgabe einer Bewertung des Premium-Kunden oder in seinem Auftrag zu sich selbst (so genannte Fake-Bewertung),
- die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine Vertragspartei, es sei denn, diese wird nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb von zwei Wochen geheilt.
(3) Die Kündigung muss in schriftlicher Form gemäß § 126 Abs. 1 BGB erfolgen.
(4) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder beide Vertragsparteien trotz Vorliegen eines entsprechenden Grundes davon einmalig oder mehrmalig keinen Gebrauch machen.
17. Beweisklausel und Beweislast
(1) Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Fleischglück gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
(2) Beruft sich der Premium-Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er Fleischglück unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Premium-Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Premium-Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.
18. Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Fleischglück behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt Fleischglück dem Premium-Kunden per E-Mail. Sie gelten als vereinbart, wenn der Premium-Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Textform (etwa per Email). Premium-Kunden werden in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch hat Fleischglück das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
(2) Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abs. 1 besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten des Premiumvertrages zum Nachteil des Premium-Kunden einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Premium-Kunden.
(3) Fleischglück behält sich unabhängig hiervon das Recht vor, für neue – insbesondere kostenpflichtige – Dienstleistungen zusätzliche AGB / Nutzungsbedingungen zu erlassen.
19. Schlussvorschriften
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für sämtlichen Ansprüche sowie Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
(3) Premium-Kunden dürfen gegenüber Forderungen von Fleischglück weder aufrechnen noch Zurückbehaltungsrechte geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Premium-Kunden.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.